Psychotherapie ist eine Kassenleistung. Die Kosten für die Behandlung werden nach erfolgreicher Antragsstellung von den
gesetzlichen Krankenkassen übernommen sowie anteilig von den Beihilfestellen.
Wenn Sie privat versichert sind, richtet sich die Kostenübernahme nach Ihren indivuellen Vertragsbedingungen. Hier ist es ratsam, vor dem ersten Termin mit Ihrer
Versicherung abzuklären, was diese übernimmt.
Selbstverständlich besteht für Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Hier entfallen die Antragsformalitäten. Das
Abrechnungshonorar berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).